Wer ist verpflichtet die Prüfung durchführen zu lassen?

Jeder Unternehmer mit Mitarbeiterverantwortung unabhängig der Unternehmensgröße ist gemäß dem Grundgesetz (GG § 2), dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 6 ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3, § 14 und § 15 BetrSichV) und der Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3, 2131 (UVV)) verpflichtet die Prüfung seiner Arbeitsmittel durchführen zu lassen.

 

Wer darf eine solche Prüfung durchführen?

Für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung von Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel und die Beurteilung der Messergebnisse sind eine hohe Qualifikation, Fachwissen und Erfahrung des Prüfpersonals erforderlich. 

Der Prüfer muss erkennen und berücksichtigen können, ob es zu einer Gefährdung des Prüfers und/oder der Prüfumgebung kommen kann. Außerdem muss er wissen, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Aus diesen Gründen dürfen Prüfungen nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.

 

Die befähigte Person muss grundsätzlich eine elektrotechnische Berufsausbildung  (z. B. Elektroniker Informationselektroniker) oder ein entsprechendes Studium (z. B.  Elektrotechnik) erfolgreich abgeschlossen haben. Zudem muss sie über eine mindestens einjährige Berufserfahrung (mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen) verfügen. Darüber sind aktualisierte Kenntnisse zum Stand der Elektrotechnik auf Grund von zeitnahen beruflichen Tätigkeiten gefordert.

 

Eine Elektrofachkraft (EFK) kommt diesen Anforderungen nach.

 

Eine EuP (elektrotechnisch unterwiesene Person) hingegen darf nur unter Aufsicht einen automatisierten Messablauf mit eindeutiger Aussage durchführen. Die Verantwortung für die Sicherheit bei den durchzuführenden Arbeiten trägt dabei immer eine EFK. Gleiches gilt für die Auswertung der Prüfergebnisse.

 

Als Unternehmer liegt die Verantwortung bei Ihnen, wen Sie mit der Prüfung beauftragen.

Die Prüfung durch esaa erfolgt ausschließlich durch Elektrofachkräfte.