Warum soll eine Prüfung der elektrischen Geräte durchgeführt werden?

Nur wer seine elektrischen Arbeitsmittel prüfen lässt, kann Unfällen vorbeugen.

 

Bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 handelt es sich um eine elektrische Sicherheitsprüfung. Neben öffentlichen Betrieben ist auch jedes private Unternehmen gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet, für deren höchste Sicherheit zu sorgen. Durch eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden Gefahren frühzeitig erkannt und können somit vermieden werden.

 

Die Durchführung dieser Prüfungen werden durch die unterschiedlichen Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) oder beispielsweise die Heimaufsicht in Senioren- und Altenheimen kontrolliert. Auch wenn Sie seither nicht von einer dieser Kontrollinstitutionen zu einer Prüfung aufgefordert wurden, sind diese Prüfungen erforderlich.

 

Kommt es zu einem Schaden, der durch ein elektrisches Gerät ausgelöst wurde, im schlimmsten Fall verbunden mit einem Personenschaden, verlangt die Versicherung den Nachweis der Prüfung.

 

Rechtliche Grundlagen

Im Grundgesetz (GG § 2), Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 6 ArbSchG) sowie in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3, § 14 und § 15 BetrSichV) und den Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3, 2131 (UVV)) wird den Arbeitgebern vorgeschrieben für den Schutz seiner Mitarbeiter zu sorgen.

 

Nach jeder Prüfung erhalten Sie von esaa eine rechtssichere Prüfdokumentation in digitaler Form. Diese Dokumentation beinhaltet den Prüfungsnachweis nach DIN VDE 0701-0702 über jedes geprüfte Gerät. Die Dokumentation erhalten Sie in digitaler Form.