Wann muss die Prüfung erfolgen?

Dies ist davon abhängig, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Das Prüfintervall bei beweglichen, elektronischen Geräten ist im Regelfall 1 Jahr. Bei ortsfesten Anlagen sind es in der Regel 4 Jahre.  

Abhängig ist das Intervall auch vom Ort der Beanspruchung. Wird ein Gerät stärker und häufiger genutzt, wie beispielsweise eine Bohrmaschine auf einer Baustelle, wird eine kürzere Zeitspanne empfohlen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schlägt bei Senioren- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie in Büros unter „normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen“ ein Prüfintervall von 24 Monaten vor.

Allerdings liegt die Fehlerquote in diesen Einrichtungen in der Regel deutlich über 2 %, was gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) eine jährliche Prüfung zur Folge hat.  

 

Bei der Festlegung der Prüffristen kann sich der Unternehmer auch an den Beispielen aus Abschnitt 3.5.2 der Technischen Regeln für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ TRBS 1201 sowie an den Empfehlungen zur Durchführungsanweisung zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) orientieren.

Quelle: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5190.pdf