Welche Geräte müssen bei der Prüfung nach DGUV V 3 und DGUV V 4 geprüft werden?

Bei der Prüfung nach DGUV V 3 (ehem. BGV A3) werden ortsveränderliche elektrische Geräte geprüft.

Diese sind nicht fest an den Verteiler sondern über einen Stecker an das Stromnetz angeschlossen.

Exemplarisch sind folgende Geräte aufgeführt:

  • Computer
  • Netzteile von Laptops
  • Monitore
  • Scanner
  • Kopierer
  • Faxgeräte
  • Radios
  • Wasserkocher
  • Tischleuchten
  • TV-Geräte
  • Kühlschränke usw.

Bei den ortsveränderlichen Betriebsmitteln wird unterschieden zwischen 1-phasigen und 3-phasigen elektrischen Geräten. 3-phasige Geräte sind mit Starkstrom verbunden. Der Prüfungsaufwand ist bei diesen Geräten höher. 

 

Neben den ortsveränderlichen Betriebsmitteln müssen auch die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Diese Geräte sind im Gegenteil zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln fest angebracht, haben keine Tragevorrichtung und deren Masse ist so groß, dass sie nicht leicht zu bewegen sind.

Zu diesen Geräten gehören beispielsweise:

  • Backöfen
  • Dunstabzugshauben
  • Warmwasserspeicher
  • Standbohrmaschinen 

Neben der Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel müssen gemäß VDE 0105-100 auch stationäre und nicht stationäre Anlagen geprüft werden. Diese Anlagen wie beispielsweise Verteilerkästen, Schaltschränke oder 

Lüftungsanlagen können auf Anfrage ebenfalls durch die esaa-Elektrofachkräfte geprüft werden.